PRESSEMITTEILUNG
SPD-Fraktion fordert Aufklärung über Gartenschaudefizit im Finanzauschuss
Papenburg, 17.02.2015: Die
SPD-Fraktion ist der Meinung, dass der Finanzauschuss das Gremium ist, dass sich mit den Hintergründen für das Finanzdebakel der Landesgartenschau beschäftigen sollte. Deshalb hat sie einen ersten Antrag gestellt,
dort alle Ausgaben der Stadt und der Landesgartenschau Papenburg 2014 gemeinnützige Durchführungsgesellschaft mbH, die nicht durch Ausschreibungen verursacht wurden und die 50.000 Euro überstiegen mit der Angabe,
welche Firmen diese erhalten haben, vorzulegen. Es muss eine größtmögliche Transparenz für das Defizit hergestellt werden. Dieser Antrag dient dazu, um auszuschließen, dass bei dem höheren Defizit von 3,4 Mio.
Euro eine eventuelle Veruntreuung vorliegt bzw. ungerechtfertigte Vorteilsgewährung erfolgte. Sollten diese Fragen nicht ausreichend geklärt werden, müssen auch staatsanwaltliche Ermittlungen in Erwägung gezogen
werden. Die SPD-Fraktion wird einen Fragenkatalog zur nächsten Finanzausschusssitzung erarbeiten, der von der Verwaltung und vom Geschäftsführer der
Landesgartenschaugesellschaft beantwortet werden soll. Außerdem muss geklärt werden, ob neben der Verwaltung und der Geschäftsführung der Landesgartenschaugesellschaft andere für das späte Aufdecken des Defizits
verantwortlich sind. Schließlich liegen die Ursprünge der Landesgartenschau Papenburg 2014 gemeinnützige Durchführungsgesellschaft mbH bei den Vertretern der Wirtschaft. Die Landesgartenschau wurde 2011 von
führenden Persönlichkeiten der Wirtschaft mit einer GmbH auf den Weg gebracht, die im April 2012 in die Landesgartenschau Papenburg 2014 gemeinnützige Durchführungsgesellschaft mbH umgewandelt wurde. Inwieweit die
Gründerväter anschließend noch weiter Einfluss auf den Geschäftsführer nahmen, ist zu klären. Es muss untersucht werden, ob der Bürgermeister und der Geschäftsführer nicht schon wesentlich früher über die
fehlenden Finanzmittel für die Durchführung der Landesgartenschau informiert waren. Könnte es sein dass der Bürgermeister seinen Wahlkampf nicht mit dieser Information gefährden wollte? Stimmt es dass der Kämmerer
bereits im Juni 2014 beim Geschäftsführer Auskunft über die finanzielle Situation verlangte und trotz dreimaliger Nachfrage keine Auskunft erhielt?
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